Schulgeldordnung und Kündigungsfristen
Die Teilnehmer am Unterricht der Musikschule Holzminden e.V. bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haben für den Unterricht ein Schulgeld zu entrichten. Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt, das auf 12 Monate verteilt ist und wird monatlich oder auf Wunsch Quartalsweise per Banklastschrift eingezogen.
Verändert sich während des Schuljahres die Gruppengröße, so wird das Entgelt im laufenden Jahr gemäß der Schulgeldordnung aktualisiert.
Nach Inkrafttreten der neuen Fassung dieser Schulgeldordnung gelten nunmehr die hier bestimmten Entgelte. Sofern ein Musikschüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter nach Änderung der Entgelte an einer Vertragsfortführung nicht mehr interessiert ist, hat er das Recht, sich innerhalb der unten angegebenen Kündigungsfristen und -termine vom Vertrag zu lösen.
Fällt der Unterricht aufgrund der Erkrankung einer Lehrerin / eines Lehrers aus, so besteht von Seiten der Musikschule keine Verpflichtung, diesen Unterricht nachzuholen. Bei Unterrichts-ausfall von mehr als dreimal in Folge haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf Erlass des anteiligen Schulgeldes.
Kann ein Schüler für mehr als vier Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, so kann auf Antrag eine Schulgeldreduzierung erfolgen. Die besonderen Gründe für das Fernbleiben sind der Musikschule rechtzeitig mitzuteilen.
Neben dem weiterführenden Instrumentalunterricht bietet die Musikschule ihren Schülern Ensemblemitwirkung (Spielkreise, Orchester, Band und Kammermusik) sowie Kurse in Musiktheorie und Gehörbildung an. Diese Ergänzungsfächer sind kostenlos für Schüler mit Hauptfachunterricht.
Für den Verleih schuleigener Instrumente wird ein Leihentgelt erhoben. Die Leihzeit beträgt maximal 12 Monate, das Entgelt wird durch die Gebührenordnung geregelt. Bei Diebstahl hat der Entleiher für den angegebenen Wert zu haften, bei anfallenden Reparaturen die Kosten zu übernehmen.
Kündigungstermine und -fristen:
Nach einer Probezeit von drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Zum 31.01. bzw. 31.07. / 31.08. (je nach Lage der Ferien) mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen.
Kündigungen müssen in schriftlicher Form im Büro der Musikschule eingereicht werden. Mündliche, telefonische oder bei den Lehrern abgegebene Kündigungen sind unwirksam.
Diese Schulgeldordnung tritt am 01.02.2007 in Kraft. Sie ersetzt die Schulgeldordnung vom 01.02.2002.