In der Schulordnung... sind die Regelungen zur Kündigung festgehalten:
Eine Abmeldung des Schülers ist möglich
- zum Ende der Probezeit (drei Monate) mit einer Frist von zwei Wochen
- zum Ende des Halbjahres (31.01) mit einer Frist von sechs Wochen
- zum Ende des Schuljahres (31.07.) mit einer Frist von sechs Wochen
Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Dazu kann dieses Kündigungsformular genutzt werden.